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Gebäudereiniger*innen: Berechne dein Extra-Urlaubsgeld jetzt!
Warum ist der ZUG-Rechner für Gebäudereiniger so wichtig?
- Branchenspezifisch: Speziell für das Gebäudereiniger-Handwerk entwickelt.
- Zeitsparend: In wenigen Sekunden wisst ihr, mit wie viel zusätzlichem Urlaubsgeld ihr rechnen könnt.
- Transparent: Ihr seht genau, wie sich euer Anspruch als Gebäudereiniger zusammensetzt.
- Motivierend: Erkennt den konkreten Vorteil eurer IG BAU-Mitgliedschaft!
So einfach geht's:
- Öffnet den ZUG-Rechner auf unserer Website.
- Gebt eure individuellen Daten als Gebäudereiniger ein (z.B. Arbeitsstunden).
- Lasst euch euer voraussichtliches zusätzliches Urlaubsgeld anzeigen.
Bitte beachtet: Der angezeigte Betrag dient als Orientierung. Euer tatsächliches Urlaubsgeld kann höher ausfallen, besonders wenn ihr Vertretungsstunden geleistet habt oder unterschiedlich vergütete Tätigkeiten im Reinigungsbereich ausübt.
Wer hat als Gebäudereiniger Anspruch?
Ihr habt Anspruch auf das zusätzliche Urlaubsgeld, wenn ihr:
- IG BAU-Mitglied seid
- In einem Innungsbetrieb des Gebäudereiniger-Handwerks arbeitet
- Mindestens sechs Monate im Betrieb seid
Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte und Auszubildende im Reinigungsgewerbe!
Noch Fragen zu eurem Anspruch als Gebäudereiniger?
Unsere engagierten Ansprechpartner*innen kennen sich bestens mit den Besonderheiten des Gebäudereiniger-Handwerks aus. Ob ihr eine Bestätigung eurer IG BAU-Mitgliedschaft braucht oder spezifische Fragen zu eurer Situation im Reinigungsgewerbe habt – zögert nicht, uns zu kontaktieren!
Euer IG BAU-Team Westfalen für das Gebäudereiniger-Handwerk