Wer hat Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld?Der Tarifvertrag zusätzliches Urlaubsgeld gilt nur für Mitglieder der IG BAU, die in einem Innungsbetrieb beschäftigt sind. Anspruch auf das Extra-Urlaubsgeld hast Du nach einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten. Das Urlaubsgeld wird nur in Zusammenhang mit gewährtem Urlaub zusätzlich zum Urlaubslohn gezahlt. Eine Bestätigung über Deine Mitgliedschaft in der IG BAU bekommst Du im IG BAU-Büro in Deiner Nähe. Selbstverständlich gilt der Tarifvertrag auch für geringfügig Beschäftigte und Auszubildende. |
Deine Ansprechpartner*innen | |
Ali Ekber Kosan (Piepenbrock) | 0160 97872973 |
Gianpaolo Mosca | 0170 5707741 |
Bettina Müller | 0151 21644639 |
Jürgen Rümmler - Teamleiter | 0171 5370179 |
Metin Akkurt | 0171 6703226 |