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„ZUKUNFT DER BAUWIRTSCHAFT STEHT AUF DEM SPIEL“

mindestlohn
08.04.2022
Presse

"Das ist unverantwortlich, das gefährdet die Zukunft der Bauwirtschaft. Die Unternehmen haben damit eine große Chance verpasst. “ So kommentiert der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Robert Feiger, die Ablehnung der Bauarbeitgeber des Schiedsspruchs zum Branchenmindestlohn.

Die Folge davon ist die Abschaffung dieser Lohnuntergrenze in der Baubranche. „Ein fairer Wettbewerb scheint für die Bauunternehmen keine feste Größe mehr zu sein. Denn jetzt haben vor allem diejenigen Firmen einen Vorteil, die nicht tarifgebunden sind. Ob das wirklich intelligent ist, wage ich zu bezweifeln.“

Der Branchenmindestlohn in der Bauwirtschaft wurde vor 25 Jahren eingeführt, es war der erste in Deutschland. Da die Arbeit am Bau bei Wind und Wetter oftmals sehr hart ist, braucht es eine attraktive Bezahlung, um Fachkräfte zu gewinnen.

„Dies hat sich über die Jahrzehnte bewährt, ich kann nicht verstehen, dass die Arbeitgeber dieses System jetzt zerschlagen wollen. Nach meinem Kenntnisstand sind es die Arbeitgeber selbst, die immer wieder nach Fachkräften und Auszubildenden rufen“, sagt Feiger. „Wir werden jetzt mit den Beschäftigten intensiv diskutieren, wie sich die weitere Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern gestalten wird. Zur Entspannung an der Tariffront wird das sicherlich nicht führen.“

Der Branchenmindestlohn I hatte bis Ende des vergangenen Jahres bei 12,85 Euro gelegen, der Branchenmindestlohn II für fachliche Tätigkeiten im Westen bei 15,70 Euro.

Der Schlichterspruch des Präsidenten des Bundessozialgerichts Professor Doktor Rainer Schlegel sah vor, den Mindestlohn I in diesem, im nächsten und im Jahr 2024 um jeweils 60 Cent zu erhöhen. In den Jahren 2025 und 2026 sollte sich die unterste Lohngrenze an der zurückliegenden Teuerungsrate orientieren. Der Mindestlohn II sollte zum Ende dieses Jahres wegfallen.

 

 

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