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Gartenbau Nordrhein-Westfalen mit einem Plus von 4,9 % abgeschlos-sen
Tarifinfo Gartenbau
15.12.2023
Presse
Das Ergebnis im Einzelnen:
Ab dem 1. Januar 2024:
- Erhöhung des Ecklohnes um 4,9 % auf 15,73 €
- Unterste Entgeltgruppe 19 Cent oberhalb des aktuellen gesetzlichen Mindestlohnes
- Einmalzahlung in Höhe von 350 € im Dezember 2023
- Entsprechend prozentual werden die Entgelte in allen Fachrichtungen erhöht
- Erhöhung des Urlaubsgeldes um 15,5% auf 7 €
- Die monatlichen Auszubildendenvergütungen erhöhen sich ab August 2024 im ersten Ausbildungsjahr auf 920 €, im zweiten auf 1.020 € und im dritten auf 1.240 €.
- Die Praktikantenvergütung steigt auf 700 €
- Es wurde ein monatlicher Leistungsbonus von 30 € für Auszubildende eingeführt, wenn deren Durchschnittsnote 2,5 oder besser ist
Ab dem 1. Januar 2025:
- Erhöhung des Ecklohnes um 4,9 % auf 16,50 €
- Unterste Entgeltgruppe 13 Cent oberhalb des aktuellen gesetzlichen Mindestlohnes
- Entsprechend prozentual werden die Entgelte in allen Fachrichtungen erhöht
- Die monatlichen Auszubildendenvergütungen erhöhen sich ab August 2025 im ersten Ausbildungsjahr auf 950 €, im zweiten auf 1.040 € und im dritten auf 1.280 €.
Der Entgelttarifvertrag Gartenbau in Nordrhein-Westfalen hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.
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