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FÜR MITGLIEDER DER IG BAU IN DER GEBÄUDEREINIGUNG: DAS ZUSÄTZLICHE URLAUBSGELD 2021 BIS 2023

urlaubsgeld
09.12.2020
Presse Archiv

Zeit für Meer mit dem zusätzlichen Urlaubsgeld! Unser neues Faltblatt informiert Euch über Eure Ansprüche in den Jahren 2021, 2022 und 2023.

Wer hat Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld?

Der Tarifvertrag zusätzliches Urlaubsgeld gilt nur für Mitglieder der IG BAU, die in einem Innungsbetrieb beschäftigt sind. Anspruch auf das Extra-Urlaubsgeld hast Du nach einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten.

Das Urlaubsgeld wird nur in Zusammenhang mit gewährtem Urlaub zusätzlich zum Urlaubslohn bezahlt. Eine Bestätigung über Deine Mitgliedschaft in der IG BAU bekommst Du im IG BAU-Büro in Deiner Nähe.

Selbstverständlich gilt der Tarifvertrag auch für geringfügig Beschäftigte und Auszubildende.

Solltest Du in einer anderen Lohngruppe eingruppiert sein, als den hier aufgeführten Beispielen, dann wende Dich andas nächste IG BAU-Büro. Wir helfen gerne bei der korrekten Berechnung Deines zusätzlichen Urlaubsgeldes.

Die unterschiedlichen Beträge nach Lohngruppen:

Lohngruppe 1

Wochen-Stundenab 1. Januar 2021
(Stundenlohn: 11,11 Euro)
ab 1. Januar 2022
(Stundenlohn: 11,55 Euro) 
ab 1. Januar 2023
(Stundenlohn: 12 Euro)
39616,61 Euro641,03 Euro666,00 Euro
30474,31 Euro493,10 Euro512,31 Euro
20316,21 Euro328,73 Euro341,54 Euro
7,5118,58 Euro123,27 Euro128,08 Euro

Lohngruppe 4

Wochen-Stundenab 1. Januar 2021
(Stundenlohn: 13,05 Euro)
ab 1. Januar 2022
(Stundenlohn: 13,35 Euro) 
ab 1. Januar 2023
(Stundenlohn: 13,66 Euro)
39724,28 Euro740,93 Euro758,13 Euro
30557,13 Euro569,94 Euro583,18 Euro
20371,42 Euro379,96 Euro388,78 Euro
7,5139,28 Euro142,49 Euro145,79 Euro

Lohngruppe 6

Wochen-Stundenab 1. Januar 2021
(Stundenlohn: 14,45 Euro)
ab 1. Januar 2022
(Stundenlohn: 14,81 Euro) 
ab 1. Januar 2023
(Stundenlohn: 15,20 Euro)
39801,98 Euro821,96 Euro843,60 Euro
30616,90 Euro632,27 Euro648,92 Euro
20411,27 Euro421,52 Euro432,62 Euro
7,5154,23 Euro158,07 Euro162,23 Euro

 Lohngruppe 7

Wochen-Stundenab 1. Januar 2021
(Stundenlohn: 15,47 Euro)
ab 1. Januar 2022
(Stundenlohn: 15,82 Euro) 
ab 1. Januar 2023
(Stundenlohn: 16,19 Euro)
39858,59 Euro878,01 Euro898,55 Euro
30660,45 Euro675,39 Euro691,19 Euro
20440,30 Euro450,26 Euro460,79 Euro
7,5165,11 Euro168,85 Euro172,80 Euro